Legionellen |
Als zugelassene Trinkwasseruntersuchungsstelle beproben und untersuchen wir in unserem Labor bereits seit vielen Jahren Trinkwasser gemäß der Trinkwasserverordnung auf Legionellen.
Mit der letzten Änderung der Trinkwasserverordnung sind seit Dezember 2012 die meisten Eigentümer von Mehrfamilienhäusern bzw. deren Hausverwaltungen verpflichtet, das Leitungswasser mindestens alle 3 Jahre auf Legionellen prüfen zu lassen. Dabei muss die Probenentnahme durch einen qualifizierten und zertifizierten Probennehmer erfolgen sowie die Untersuchung durch ein akkreditiertes und gelistetes Labor durchgeführt werden. Diese orientierende Prüfung auf eine eventuelle Legionellenbelastung muss an mindestens 3 repräsentativen Entnahmestellen des Warmwasserkreislaufs erfolgen. Die genaue erforderliche Anzahl ist von der jeweiligen Trinkwasserinstallation abhängig. Um einem Legionellenbefall vorzubeugen sollte eine längere Stagnation (von mehr als 72 Stunden) des Wassers vermieden werden. Die Wassertemperatur am Boilerausgang sollte mindestens 60 °C erreichen und mit mindestens 55°C an den Abnahmestellen ankommen. Im Falle einer zu beanstandenden Belastung mit Legionellen besteht eine Meldepflicht an die zuständige Gesundheitsbehörde. Informationen der Stadt München und weiterführende Merkblätter und Formulare Für weitere Informationen oder ein Angebot zur Legionellenprüfung kontaktieren Sie uns bitte. |
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